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Wissenschaftliche Evaluation des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt (2.0) Förderaufruf

Einleitung

Der landesweite Hessische Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt (APAV 2.0) wurde unter Federführung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration in zwei Beteiligungsprozessen (2015-2017 und 2021-2023) unter Beteiligung der hessischen LSBT*IQ-Community entwickelt und liegt seit Juli 2023 als APAV 2.0 (Bericht zur Umsetzung und Fortschreibung) vor. Der APAV beinhaltet 65 Vorhaben der Landesregierung in 10 Handlungsfeldern, die die 13 übergeordneten Ziele des APAV 2.0 in konkretes Regierungshandeln übersetzen. Wesentlicher Bestandteil der Umsetzung des APAV 2.0 ist die Förderung von Projekten. Grundlage sind die Fach- und Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung der Ziele des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt vom 30.03.2022 (Hessischer Staatsanzeiger vom 25.04.2022). Derzeit werden 13 Fach- und Netzwerkstellen sowie weitere Kleinprojekte im Umfang von rund 1,2 Mio. Euro unterstützt, die einen Beitrag zum Empowerment der LSBT*IQ-Community in Hessen, sowie zur Sensibilisierung und Qualifizierung von relevanten Regelstrukturen leisten.

Für die Umsetzung der wissenschaftlichen Evaluation sind insgesamt maximal 150.000 Euro vorgesehen, die sich wie folgt auf die Haushaltsjahre 2025-2026 verteilen:

01.04.2025-31.12.2025: 75.000 Euro

01.01.2026-31.12.2026: 75.000 Euro

In der Budgetplanung ist die Jährlichkeit der Haushaltsmittel zu beachten.

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist die wissenschaftliche Evaluation des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt (APAV 2.0) sowie der flankierenden Projektförderung.

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Vor diesem Hintergrund gewährt das Land Hessen nach Maßgabe des § 34 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der hierzu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Zuweisung. Über die Zuweisung wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel entschieden. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landes. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuweisung nach diesem Förderaufruf besteht nicht.

Die wissenschaftliche Evaluation soll formativ gestaltet werden. Sie soll den dialogischen und beteiligungsorientierten Charakter der Umsetzung, den der APAV 2.0 verfolgt, stärken und einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Beteiligungsverfahrens und des Aktionsplans leisten. Zu diesem Zweck sollen partizipative Elemente entwickelt bzw. integriert werden, die messbare Aussagen (quantitativ, qualitativ) über die Wirkung der im APAV 2.0 enthaltenen Vorhaben und der Projektförderung liefern. Die Stärkung der Selbstorganisation von LSBT*IQ in Hessen und die Sensibilisierung und Qualifizierung relevanter Regelstrukturen sind zentrale Ziele des APAV 2.0. Zu beteiligen sind entsprechend auch die LSBT*IQ-Community in Hessen, relevante Träger der Regelberatung / Regelstrukturen und Vertretungen der kommunalen Verwaltung / der kommunalen Spitzenverbände. Die Evaluation muss auch eine Bewertung zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (erreichte Ziele in Relation zum Mitteleinsatz) enthalten.

Inhalt

Die wissenschaftliche Forschung soll in diesem Kontext folgende Fragen beantworten:

A) Verwirklichen die im APAV 2.0 festgelegten Vorhaben der Hessischen Landesregierung und die Projektförderung auf Grundlage der Fach- und Fördergrundsätze zum APAV in wirksamer Form die Ziele des APAV 2.0, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der beschlossenen verwaltungsinternen Vorhaben, auf die Stärkung (Empowerment) der queeren Selbstorganisation in Hessen sowie auf die Vermittlung von Queerkompetenz in die hessischen Strukturen der Regelberatung und -angebote (i. S. eines „Queer Mainstreaming“)?

B) Welche Maßnahmen der Qualitätsentwicklung (Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität) können für den dritten Beteiligungs- und Umsetzungszyklus (APAV 3.0) empfohlen werden?

Im Rahmen der Antragstellung ist ein Konzept vorzulegen, das das geplante Vorgehen im genannten Projektzeitraum, gegliedert nach Haushaltsjahren, überzeugend darlegt. Es ist ausdrücklich erwünscht, ein modulares Vorgehen zu wählen, aus dem im genannten Zeitraum aussagefähige Ergebnisse zu folgenden Teilbereichen der Umsetzung des APAV 2.0 erzielt werden:

  1. verwaltungsinterne Vorhaben des APAV 2.0,
  2. Empowerment durch LSBT*IQ-Netzwerke,
  3. Vermittlung von Queerkompetenz durch geförderte Fachstellen.

Abstimmungsprozesse und -formate mit dem Auftraggeber sowie ggf. weitere Beteiligungsprozesse müssen aus dem Konzept hervorgehen.

Die wissenschaftliche Evaluation soll regelmäßig Zwischenergebnisse zur Verfügung stellen, die in Abstimmung mit dem Zuweisungsgeber der Interministeriellen Arbeitsgruppe zum APAV 2.0, dem Fachbeirat zum APAV 2.0 und den Teilnehmenden des jährlich stattfindenden Runden Tischs zum APAV präsentiert werden.

Zeitraum der Durchführung

Mit dem Projekt soll zum 01.04.2025 begonnen werden. Die Evaluation soll die Umsetzung des APAV 2.0 kontinuierlich begleiten. Die Projektförderung für die erste Phase der Evaluation umfasst den Zeitraum vom 01.04.2025 bis 31.12.2026. Der Abschlussbericht ist bis spätestens 31.10.2026 vorzulegen.

Förderfähige Ausgaben

Gefördert werden Ausgaben, die im Rahmen der wissenschaftlichen Evaluation entstehen. Dies umfasst Personal- und Sachausgaben.

Nicht zuwendungsfähig sind:

  • Ausgaben für kalkulatorische Kosten (zum Beispiel solche Kosten, die auch entstehen würden, wenn das Projekt nicht stattfinden würde – sogenannte „Eh-da-Kosten“) und
  • Investitionskosten (wie z.B. Geräteanschaffungen, Softwareanschaffungen oder Büroausstattung).

Zuweisungsempfänger

Antragsberechtigt sind hessische Hochschulen.

Antragstellung

Die einzureichenden Anträge sollen auf folgende Punkte eingehen:

  1. Allgemeine Angaben zur antragstellenden Hochschule / Forschungseinrichtung (Name, Ansprechperson, Anschrift, E-Mail, Adresse, Telefon)
  2. Kosten und Finanzierungsplan: Förderbedarf, Eigenmittel
  3. Konzeption der wissenschaftlichen Evaluation gegliedert nach Haushaltsjahren
  4. Nachweise und Referenzen
  • Darstellung der personellen und sachlichen Ausstattung sowie beruflicher Qualifikationen bzw. Expertisen der für die Projektdurchführung vorgesehenen Personen,
  • Nachweis profunder fachwissenschaftlicher Kenntnisse und Erfahrungen im Themenfeld Antidiskriminierungsarbeit mit Schwerpunkt sexuelle und geschlechtliche Identität,
  • Nachweis umfassender Methodenkompetenz in quantitativer und qualitativer Sozialforschung, insbesondere zur Durchführung von Evaluationen,
  • Nachweis von Erfahrungen in der Präsentation von Ergebnissen mit fachpolitischer und gesellschaftlicher Relevanz vor Fachpublikum.
  • Nachweis von Erfahrungen in der Umsetzung multiperspektivischer Studiendesigns, die unter anderem Erkenntnisse der wissenschaftlichen Partizipationsforschung reflektieren

Antragsverfahren

Projektverantwortlich ist seitens des Zuweisungsgebers die Stabsstelle Antidiskriminierung im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration Jugend und Soziales (HMSI).

Die Anträge bzw. Projektvorschläge können ab sofort beim HMSI, Stabsstelle Antidiskriminierung, Sonnenberger Str. 2/2a, 65193 Wiesbaden sowie vorab per E-Mail an apav@hsm.hessen.de eingereicht werden.

Antragsfrist ist der 31.01.2025.

Bewilligungsbehörde

Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt.

Mit der Umsetzung der wissenschaftlichen Evaluation kann erst begonnen werden, wenn dies durch das Regierungspräsidium Darmstadt schriftlich bestätigt wurde.