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Ausschreibung 2024

Das Land Hessen schreibt zum dritten Mal den Hessischen Preis für Lesbische Sichtbarkeit aus. Dies gab Heike Hofmann, Hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, anlässlich des Tages der Lesbischen Sichtbarkeit am 26.04.2024 bekannt. Der Preis ist mit 10.000,00 Euro dotiert und wird am 29.11.2024 in Wiesbaden verliehen. Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury, die nach ihrer abschließenden Berufung auf dieser Seite bekanntgegeben wird.

Nominierungen:

Nominierungen können ab sofort bis zum 29.07.2024 eingereicht werden, entweder in fünffacher Ausfertigung postalisch an:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Stabsstelle Antidiskriminierung, z.H. Fr. Stengel
Postfach 31 40
65021 Wiesbaden

oder digital bzw. als Scan an ads(at)hsm.hessen.de.

Aussagekräftige Nominierungen sind für die Juryentscheidung von großer Bedeutung und besonders willkommen. Bitte nutzen Sie das auf dieser Seite verlinkte Nominierungsformular, füllen Sie es vollständig aus und fügen Sie gerne ergänzende Unterlagen bei. Wir freuen uns über Ihre Einreichung.

Nominieren kann grundsätzlich jede Person. Eigennominierungen sind nicht zulässig.
Nominiert werden können lesbische Personen* (cis-Frauen, trans-Frauen, nicht-binäre Personen), sowie Gruppen/Initiativen und Organisationen, die sich für lesbische Sichtbarkeit und Akzeptanz aus einer Selbstvertretungsperspektive und mit Bezug zum Land Hessen eingesetzt haben bzw. einsetzen. Eine posthume Würdigung ist nicht möglich. Berufene Jurymitglieder können in dem Jahr, in dem sie Teil der Jury sind, nicht für den Preis nominiert werden. Entsprechende Nominierungen werden nicht berücksichtigt.

Jury:

Die Jurymitglieder werden nach ihrer Berufung an dieser Stelle bekannt gegeben.