Landesprojekte für Akzeptanz und Vielfalt - Förderung von Kleinprojekten ("APAV Mini")
Einleitung
Im Haushaltsplan des Landes Hessen stehen für das Haushaltsjahr 2026 u. a. Mittel zur Förderung von Maßnahmen zur Verfügung, die zur Erreichung der Ziele des „Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt“ (APAV) beitragen. Hiervon sind für die Förderung von Kleinprojekten („APAV Mini“) insgesamt 30.000 Euro vorgesehen.
Ziel der Förderung
Der Hessische Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt zielt darauf ab, dass alle Menschen in Hessen ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität offen und ohne Furcht vor Diskriminierung leben können. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung demokratischer Rechte, zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zur Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt.
Die Ausschreibung „APAV Mini“ richtet sich insbesondere an kleinere Organisationen mit keinen oder geringen Erfahrungen in der Antragstellung und Abwicklung von Projekten (z.B. mit Förderprogrammen des Bundes oder der Europäischen Union). Gesucht werden deshalb vorrangig kreative und innovative Projektvorschläge mit regional begrenzter Reichweite und begrenztem Umfang, die insbesondere darauf abzielen, die Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum zu stärken.
Gegenstand der Förderung
Das Land gewährt nach Maßgabe der im Hessischen Staatsanzeiger veröffentlichten Fach- und Fördergrundsätze[1] sowie der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 44 der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen zur Umsetzung des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht; vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund von pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales kann innerhalb der Förderbereiche Schwerpunkte setzen und ganz oder teilweise von der Förderung bestimmter Vorhaben absehen.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Förderung erstreckt sich auf inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Vorhaben im Wege der Projektförderung.
Ausgaben, die nicht unmittelbar dem Zweck der Förderung zuzuordnen sind, sind nicht zuwendungsfähig.
Darüber hinaus sind insbesondere nicht zuwendungsfähig:
- Ausgaben für kalkulatorische Kosten (zum Beispiel solche Kosten, die auch entstehen würden, wenn das Projekt nicht stattfinden würde – sogenannte „Eh-da-Kosten“) und
- Investitionskosten (wie z.B. Geräteanschaffungen, Softwareanschaffungen oder Büroausstattung).
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projekts dürfen 5.000 Euro nicht übersteigen. Der Förderbedarf muss 500 Euro übersteigen und darf nicht mehr als 2.500 Euro betragen. Die Förderung wird im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte, Gemeindeverbände, Gemeinden, Vereine, Institute, Universitäten und Hochschulen sowie freie und andere rechtsfähige Träger/Trägerinnen, die an einer Zusammenarbeit mit oder in Community-basierten Strukturen und Angeboten interessiert sind.
Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung durch Privatpersonen nicht möglich ist.
Zeitraum der Durchführung
Die Projektdurchführung muss innerhalb des bewilligten Zeitraums erfolgen und im jeweiligen Haushaltsjahr abgeschlossen sein. Eine Förderung überjähriger Projekte ist nicht möglich.
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular, das Sie über die Website des Regierungspräsidiums Darmstadt erreichen:
Anträge für Projekte, die in 2026 umgesetzt werden sollen, müssen bis zum 31.10.2026 gestellt werden.
Mit der Umsetzung der genehmigten Projekte darf erst begonnen werden, wenn die Bewilligung durch das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgt ist. Vorzeitig begonnen Projekte sind nicht förderfähig. Dagegen sind noch nicht rechtlich bindende Planungen und Anfragen in der Regel zulässig.
Im Rahmen der Antragstellung müssen alle projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben (auch Zuschüsse von Dritten oder ggf. durch das Projekt voraussichtlich generierte Einnahmen durch bspw. Eintritts-/Teilnahmegebühren) aufgeführt werden. Die Zuwendungsbehörde prüft den Antrag sowie den Kosten- und Finanzierungsplan und legt fest, welche Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden können.
Rückfragen können Sie richten an:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat II 25 – Soziales, Integration, Flüchtlinge
Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Funktionspostfach: FoerderwesenII25@rpda.hessen.de

