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Hessischer Preis für Lesbische Sichtbarkeit

Die Hessische Landesregierung verleiht in 2022 zum zweiten Mal den Hessischen Preis für Lesbische Sichtbarkeit. Dies gab Kai Klose, Hessischer Minister für Soziales und Integration, anlässlich des Tages der Lesbischen Sichtbarkeit am 26.04.2022 bekannt. Der Preis ist mit 10.000,00 Euro dotiert und wird voraussichtlich am 05.10.2022 in Wiesbaden verliehen. Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury, die nach ihrer abschließenden Berufung auf dieser Seite bekanntgegeben wird.

Nominierungen

Nominierungen können ab sofort bis zum 22.07.2022 eingereicht werden, entweder in fünffacher Ausfertigung postalisch an:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Stabsstelle Antidiskriminierung
Postfach 31 40
65021 Wiesbaden
oder als Scan an ads(at)hsm.hessen.de.
Bitte nutzen Sie das auf dieser Seite verlinkte Nominierungsformular, füllen Sie es vollständig aus und fügen Sie ggf. ergänzende Unterlagen bei. Wir freuen uns über Ihre Einreichung.
Aussagekräftige Nominierungen sind für die Juryentscheidung von großer Bedeutung und besonders willkommen.
Nominieren kann grundsätzlich jede Person. Eigennominierungen sind nicht zulässig.
Nominiert werden können Frauen* (cis-Frauen, trans-Frauen, non-binary), Gruppen/Initiativen und Organisationen, die sich für lesbische Sichtbarkeit und Akzeptanz aus einer Selbstvertretungsperspektive und mit Bezug zum Land Hessen eingesetzt haben bzw. einsetzen. Eine posthume Würdigung ist nicht möglich. Berufene Jurymitglieder können in dem Jahr, in dem sie Teil der Jury sind, nicht für den Preis nominiert werden. Entsprechende Nominierungen werden nicht berücksichtigt.

Jury

Die Jurymitglieder werden nach ihrer Berufung an dieser Stelle bekannt gegeben.

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