Der 2017 beschlossene und im Juni 2023 weiterentwickelte „Hessische Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt“ (APAV) ist der zentrale Baustein hessischer LSBT*IQ-Politik und fördert maßgeblich das diskriminierungsfreie und wertschätzende Miteinander. Wie sein Vorgänger ist auch der APAV 2.0 in einem umfassenden Community-Beteiligungsprozess entstanden. Im Rahmen dieser Beteiligung wurde durch den Hessischen Minister für Soziales und Integration,
Kai Klose, ein Fachbeirat berufen, der sich am 31.10.2023 konstituiert hat. Der Fachbeirat nimmt den Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans entgegen und nimmt hierzu im Rahmen des jährlichen Runden Tischs zum APAV 2.0 gegenüber der hessischen LSBT*IQ-Community Stellung.
Beteiligung der Community
„Der Fachbeirat ist bewusst kein politisches Repräsentationsgremium, sondern ein wissenschaftlicher Beirat mit Beteiligung der Community. Er ist vor allem dem fachlichen Diskurs verpflichtet“, sagte Minister Klose im Rahmen der Konstituierung des Beirats in Wiesbaden.
Zentrales Ziel des APAV und des Fachbeirats sei neben dem Empowerment der queeren Community auch die Verankerung der LSBT*IQ-Politik in der Breite der Gesellschaft. „Wir setzen dabei gezielt an den Regelstrukturen an und öffnen, sensibilisieren und qu alifizieren sie gemeinsam mit Verbänden und sozialen Trägern weiter“, erklärt Klose.Der APAV sieht vor, dass in künftigen Fachbeiräten drei der sechs Sitze durch die hessische queere Community besetzt werden. „Dafür setzen wir darauf, dass in zwei Jahren ein etabliertes queeres Landesnetzwerk die hessische Community repräsentiert, das gemeinsam mit der nächsten Landesregierung weitere und immer neue Perspektiven in das Gremium einbezieht“, betont der Minister. Im ersten Schritt sei nun Aufgabe des Fachbeirats, arbeitsfähige Strukturen und Verfahren zu finden, die weitere wichtige Elemente wie die interministerielle Arbeitsgruppe, die wissenschaftliche Evaluation und den jährlich stattfindenden Runden Tisch einbeziehen.
Mitglieder des Fachbeirats
Die Geschäftsführung des Gremiums liegt bei der für die Umsetzung des Aktionsplans federführend zuständigen Stabsstelle Antidiskriminierung im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. In den Fachbeirat wurden fünf Personen mit jeweils einer Stellvertretung auf zwei Jahre berufen. Für die LSBT*IQ-Community sind das Prof. Dr. Ulrike Schmauch (Sozial-und Sexualwissenschaftlerin), stellvertretend Prof. Dr. Klaus Müller (Professor für pädagogische Aufgaben in der Pflege); Elena Barta (Historikerin), stellvertretend Peter Hofacker (Dipl. Sozialpädagoge, Sexualtherapeut); Tina Breidenich (Lehrer*in, Sprecher*in des Bundesausschuss Queer der GEW) und stellvertretend Noa Lovis Peifer (Künstler*in und Sexualpädagog*in). Für die Wissenschaft sind Prof. Dr. Stefan Timmermanns (Professor für Sexualpädagogik und Diversität in der Sozialen Arbeit) und stellvertretend Prof. Dr. Davina Höblich (Professorin für Soziale Arbeit – Bildung, Ethik, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) vertreten. Für die kommunale Ebene stehen Stefan Kräh (LSBT*IQ-Koordinierungsstelle der Landeshauptstadt Wiesbaden) und stellvertretend Friederike Stibane (Beauftragte für Frauen und Gleichberechtigungsfragen der Universitätsstadt Gießen) bereit.
Der APAV und Förderungen im ländlichen Raum
„Mit dem Aktionsplan, den darin verankerten Vorhaben und der mit ihm verbundenen Landesförderung leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, dass Institutionen, Dienstleister*innen, Hilfs- und Unterstützungsstrukturen queersensibler und fachlich qualifiziert agieren“, erklärt der Minister. Genau das verbessere unmittelbar die individuell erfahrene Lebensqualität von LSBT*IQ, es fundiere politische Auseinandersetzungen und Diskurse und stärke die gesellschaftlichen Abwehrkräfte. Der Hessische Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt (APAV 2.0) kann hier abgerufen werden. Integraler Bestandteil des APAV ist die Förderung von Projekten, die die Ziele des APAV umsetzen. Seit dem Jahr 2015 wurden mehr als 170 Projekte gefördert. Der Haushaltsansatz von 150.000 Euro in den Jahren 2015 und 2016 wurde im Jahr 2017 zunächst auf 500.000 Euro erhöht und in den folgenden Jahren schrittweise weiter angehoben. Für das Förderprodukt 54 zum Landesaktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt wurden im Doppelhaushalt 2023/2024 Bewilligungen von insgesamt 2,2 Mio. Euro ausgesprochen. Insgesamt standen seit 2015 rund 6,5 Mio. Euro für den APAV zur Verfügung. Kleinprojekte können in einem vereinfachten Verfahren über die Förderlinie „APAV Mini“ beantragt werden. Hierdurch sollen insbesondere ressourcenschwächere Initiativen aus dem ländlichen Raum Zugang zur Förderung aus dem APAV erhalten. Der „APAV Mini“ wird durch das Regierungspräsidium Darmstadt umgesetzt, nähere Angaben finden sich hier.
Die Pressemitteilung finden sie hier. hier.